|
Ziel der Ausbildung zum/r Steuerfachangestellten ist es, in allen Steuerarten wie Umsatzsteuer, Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer, in der Abgabenordnung, im Steuerbewertungsgesetz sowie in den Lernfeldern der allgemeinen Wirtschaftslehre (vor allem Rechtsbedingungen der Wirtschaft) und des Rechnungswesens zu erlangen.
Die Auszubildenden sollen eine breit fundierte Handlungskompetenz entwickeln mit der Fähigkeit zum Denken in fachbezogenen Zusammenhängen, zur Flexibilität, Genauigkeit und zum verantwortungsbewussten Handeln. Diese angestrebte Qualifikation drückt sich in der Befähigung zu selbständiger Sachbearbeitung sowie in Handlungen wie Planen, Durchführen, Kontrollieren und Bewerten berufsbezogener Aufgaben aus.
Ausbildungsdauer: 3 Jahre, Verkürzung auf 2,5 oder 2 Jahre möglich