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Die Ausbildung zum/r Rechtsanwalts- u. Notarfachangestellten umfasst alle Bürotätigkeiten, die in einer Anwaltskanzlei anfallen. Die Aufgabenstellungen in den Kanzleien erfordern selbständiege Fall- u. Vorgangsbearbeitungen sowie Fähigkeiten zur Teamarbeit unter aufgabengerechten Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechniken Die Interaktion mit dem Datenverarbeitungssystem erfolgt im Rahmen computergestützter Sachbearbeitung. Deshalb bildet fachbezogene Informationsverabeitung als Unterrichtsfach den Schwerpunkt der Ausbildung in der Berufsschule.
Ein weiterer Ausbildungsschwerpunkt liegt in der Vermittlung von formellen und materiellen Rechtsinhalten, die sich auch auf das Mahn- und Zwangsvollstreckungsverfahren sowie die Gebühren- und Kostenberechnung beziehen. Weiterhin erhalten die Auszubildenden Kenntnis vom Beurkundungswesen, im Liegenschafts- und Grundbuchrecht sowie in der Kostenordnung.
Darüberhinaus berücksichtigen die Unterrichtsinhalte, dass die Anwaltskanzleien ihre Tätigkeit auch unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten organisieren müssen. Dies findet seinen Ausdruck in der Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten auf den Gebieten des Rechnungswesens und der allgemeinen Betriebs- und Volkswirtschaftslehre.
Ausbildungsdauer: 3 Jahre, Verkürzung auf 2,5 Jahre möglich.