Berufsgrundbildungsjahr in vollzeitschulischer Form Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung |
Was ist das Berufsgrundbildungsjahr?
Das Berufsgrundbildungsjahr vermittelt eine kaufmännische Grundbildung, erweitert die allgemeine Bildung, eröffnet die Möglichkeit einer Berufswahlentscheidung und sichert auf diese Weise den allmählichen Über-gang von der Schule zur Arbeitswelt. Die Ausbildung an unserem vollzeitschulischen Berufsgrundbildungs-jahr mit dem Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung dauert ein Jahr und schließt mit einer Prüfung ab. Der Unterricht umfasst nach der Stundentafel 30 Wochenstunden und wird auf der Grundlage der für die Grund-stufe der Berufsschule geltenden Lehrpläne erteilt.
Welche Fächer werden unterrichtet?
Der Unterricht im Berufsgrundbildungsjahr umfasst an unserer Schule:
1. Pflichtunterricht
1.1. Allgemein bildender Lernbereich
| Deutsch | 2 Wochenstunden |
| Englisch | 2 Wochenstunden |
| Politik | 1 Wochenstunde |
| Religion/Ethik | 2 Wochenstunden |
| Sport | 2 Wochenstunden |
1.2. Berufsbildender Lernbereich (Unterricht und Praktikum von 4 Wochen)
1.2.1. Berufsfeldbezogener Unterricht (Fachtheorie)
| Wirtschaftslehre | 4 Wochenstunden |
| Rechnungswesen (Buchführung, Kfm. Rechnen) | 5 Wochenstunden |
| Elekronische Datenverarbeitung | 2 Wochenstunden |
| Textformulierung | 2 Wochenstunden |
1.2.2. Berufsrichtungsbezogener Unterricht (Fachpraxis)
| Bürowirtschaft | 2 Wochenstunden |
| Tastschreiben | 4 Wochenstunden |
| Phonotypie | 2 Wochenstunden (2. Halbjahr) |
2. Wahlpflichtunterricht
Allgemein bildender Lernbereich
| Englisch | 1 Wochenstunde |
| Mathematik | 1 Wochenstunde |
3. Wahlunterricht
| Physik | 1 Wochenstunde |
| Chemie | 1 Wochenstunde |
| Biologie | 1 Wochenstunde |
| Stütz- und Förderunterricht | 1 Wochenstunde |
Welcher Abschluss kann erreicht werden?
Die Ausbildung endet mit einer Abschlussprüfung am Ende des Ausbildungsjahres. Diese Abschluss-prüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfung, einer Projektprüfung und gegebenenfalls einer mündlichen Prüfung.
Das vollzeitschulische Berufsgrundbildungsjahr hat erfolgreich abgeschlossen, wer in den Fächern des allgemein bildenden Unterrichts und in der Endnote des berufsbildenden Lernbereichs mindestens ausreichende Leistungen (Note 4,0) erreicht hat.
Der erfolgreiche Besuch des vollzeitschulischen Berufsgrundbildungsjahres wird auf die Ausbildungszeit angerechnet.
Wer kann aufgenommen werden?
In das vollzeitschulische Berufsgrundbildungsjahr werden Jugendliche aufgenommen, die ihre gesetzliche Vollzeitschulpflicht, in der Regel nachgewiesen durch Vorlage des Abschlusszeugnisses der Hauptschule, erfüllt und sich für das Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung entschieden haben.
Unsere Schule berät in Zusammenarbeit mit der abgebenden Schule die Jugendlichen und deren Er-ziehungsberechtigten über die Aussichten für eine erfolgreiche Teilnahme am Berufsgrundbildungsjahr im
Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung. Wenn für die Bewerberin oder den Bewerber ein anderes Berufsfeld besser geeignet erscheint, sollte zusätzlich die Berufsberatung in Anspruch genommen werden.
Wann und wo kann man sich anmelden?
Die Anmeldung erfolgt durch die Erziehungsberechtigten über die bisher besuchte Schule bis spätestens 30. April. Eine Aufnahmeprüfung findet nicht statt.
Sie haben noch weitere Fragen?
Dann wenden Sie sich bitte an das Sekretariat unserer Schule (siehe umseitige Adresse). Es ist montags bis donnerstags von 7.30 – 15.00 Uhr und freitags bis 13.00 Uhr geöffnet. Selbstverständlich können Sie auch einen Beratungstermin vereinbaren.
(Sept. 2006)
Verordnung über das Berufsgrundbildungsjahr