KMK Fremdsprachenzertifikat Englisch 2007   
 

 

 


  Allgemeine Informationen  
 

 

Zertifikat:

Bundesweit anerkannt, bescheinigt berufsbezogene Englischkenntnisse.

(Orientierung am Europäischen Referenzrahmen)

 

Zielgruppe:

Alle Schülerinnen und Schüler beruflicher Schulen. Die Teilnahme ist bis zu einem Jahr nach Abschluss der beruflichen Schule möglich.

 

Niveaustufen des Fremdsprachenzertifikats:

A: elementare Sprachverwendung

B: selbständige Sprachverwendung

 

B1 
B2 
Waystage  
Threshold  
Vantage 
KMK, Stufe I 
KMK, Stufe II 
KMK, Stufe III 

 

 


  Prüfung  
 

 

Zentrale Prüfung für ganz Hessen auf drei Niveaustufen (Waystage, Threshold, Vantage) gegliedert nach Berufsfeldern und Berufen.

 

Geprüft werden folgende Kompetenzbereiche:

 

Rezeption
die Fähigkeit, gesprochene und geschriebene Mitteilungen in einer  Fremdsprache zu verstehen.
Produktion
die Fähigkeit, sich schriftlich in einer Fremdsprache zu äußern.
Mediation
die Fähigkeit, durch Übersetzen oder Umschreiben mündlich oder schriftlich zwischen Kommunikationspartnern zu vermitteln.
Interaktion
die Fähigkeit, Gespräche zu führen.

 

Die Prüfung gilt als bestanden, wenn im schriftlichen und mündlichen Teil jeweils mindestens 50% der Höchstpunktzahl erreicht sind.

 

Musterprüfungen finden Sie hier. (Quelle: Homepage des Hessischen Instituts für Qualitätsentwicklung)

 


  Die Prüfung besteht aus zwei Teilen und ist kostenpflichtig:  
 

 

 

Schriftlich   Mündlich   Preis 
Waystage 60 Min  Waystage 10 Min  30 Euro 
Threshold 90 Min  Threshold 15 Min  45 Euro 
Vantage 120 Min  Vantage 20 Min  60 Euro 

 

Die Prüfungsgebühren sind auf das folgende Konto einzuzahlen:

 

Empfänger Hessisches Kultusministerium 
Konto-Nr. 100 240 1 
BLZ 500 500 00 
Bank Landesbank Hessen-Thüringen 
Verwendungszweck Ihr Name / Ihr Wohnort, F-Zertifikat, 571116564000635
(Beispiel: Paula Maier / Wiesbaden, F-Zertifikat, 571116564000635 ) 

 

Die Zulassung zur Prüfung ist nur möglich, wenn bei Anmeldung die Einzahlung der Prüfungsgebühr durch Vorlage des Bankbelegs nachgewiesen wird.

 

 

Die kommenden Prüfungstermine an der PPC