update: 19.03.2008, MS 

 

nächster Termin

Computerführerschein:

3. April 2008, 18.00 Uhr,

Raum 160

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Abiturienten: Anmeldung ECDL: Onlineanmeldung
Wichtig: Betreff: Abi2008

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ERP4SCHOOL an der PPC

 

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Bibliotheksordnung (Stand: 01.08.05)

 

Leitlinie

Die Bibliothek darf ausschließlich für schulische Zwecke genutzt werden. Da die Kapazitäten unserer Bibliothek im Verhältnis zu der Anzahl der Lehrkräfte und der Schülerinnen und Schüler knapp bemessen sind, ist eine Nutzung, die außerschulischen Zwecken dient, nicht möglich.

 

Nutzungsberechtigte

Die Bibliothek kann von Schülerinnen und Schülern, von Lehrerinnen und Lehrern sowie den weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Peter-Paul-Cahensly-Schule genutzt werden. Anderen Personen kann die Nutzung auf Nachfrage gestattet werden.

Die Ausleihe von Medien ist Schülerinnen und Schülern zunächst nur über ihren Klassenlehrer oder einen Fachlehrer möglich.
Eine Ausleihe von Medien (mit Ausnahme von Lexika und elektronischen Medien) ist Lehrkräften zurzeit bis zu einen Dauer von drei Tagen möglich. Dazu ist ein Ausleihbeleg auszufüllen und bei Frau Oppitz abzugeben.
Genauso ist vorzugehen, wenn ein Lektüre- oder Wörterbuchsatz ausgeliehen werden soll.
Ein Ausleihbeleg ist auch dann auszufüllen, wenn ein Medium nur für eine Unterrichtsstunde oder zum Kopieren aus der Bibliothek mitgenommen wird. Alternativ kann bei einer solchen Kurzausleihe der Leseausweis (aus der Lehrmittelsammlung Brabetz/Völke) oder der Personalausweis bei Frau Oppitz hinterlegt werden.
Eine Mitnahme von Medien außerhalb der Dienstzeit von Frau Oppitz ist nicht möglich.

 

Nutzungsregeln

In der Bibliothek darf nicht gegessen und getrunken werden.
Jacken, Mäntel etc. sollen nicht mit in die Bibliothek genommen werden.
Taschen und Rucksäcke sind in die Taschenablagefächer zu stellen.
Besprechungen sollten im Konferenzzimmer, nicht in der Bibliothek stattfinden.
Die Bibliothek ist grundsätzlich nicht als Ort vorgesehen, an dem Schülerinnen und Schüler Klassenarbeiten nachschreiben.
Alle Aktivitäten, deren Lautstärke andere Bibliotheksnutzer bei der Arbeit stören können, sind zu vermeiden.
Die Bibliothek stellt auch für Schülerinnen und Schüler einen Lern- und Arbeitsort dar. Sie können die Bibliothek außerhalb der Dienstzeit von Frau Oppitz aber nur dann nutzen, wenn eine Lehrkraft anwesend ist, das heißt Schülerinnen und Schüler dürfen sich nicht ohne Aufsicht in der Bibliothek aufhalten.
Eine solch strikte Regelung ist erforderlich, da gerade auch hinsichtlich der Komponenten der PC-Arbeitsplätze die Gefahr des Diebstahls besteht.
Mit einer kompletten Lerngruppe sollte die Bibliothek nur dann aufgesucht werden, wenn für alle Schülerinnen und Schüler Gelegenheit zu unterrichtsdienlicher Recherche vorgesehen ist. Dabei ist zu berücksichtigen, dass an jeweils einem PC-Arbeitsplatz nicht mehr als zwei Schüler arbeiten sollen.
Die Vorstellung und Diskussion von Recherche- und Arbeitsergebnissen im Plenum sollte nicht in der Bibliothek erfolgen. Derartige Gespräche erschweren es anderen Nutzern erheblich, konzentriert zu arbeiten.
Taschen und Jacken lassen die Schülerinnen und Schüler im Klassenraum.
Tische und Stühle sind ordentlich an ursprünglichen Platz zurückzustellen.
Für die Nutzung mit einer kompletten Lerngruppe ist die vorherige Anmeldung bei Frau Oppitz erforderlich.
Die Drucker dürfen ausschließlich für den Ausdruck von Dokumenten genutzt werden, die schulischen Zwecken dienen. Es dürfen keine Klassensätze eines Dokuments ausgedruckt werden. Wenn Seiten aus dem Internet gedruckt werden sollen, ist so zu verfahren, dass nur die gewünschte Seite (also nicht die gesamte Homepage) ausgedruckt wird.
Der PC am Arbeitsplatz von Frau Oppitz ist ausschließlich ihr vorbehalten.

 

 

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